Was bedeutet Laiendelegation?

Unter Laiendelegation versteht man die Übertragung einer konkret festgelegten pflegerischen oder ärztlichen Tätigkeit an eine Person, die diese Tätigkeit nicht als Gesundheitsberuf ausübt. In der 24-Stunden-Betreuung kann das nur für eine bestimmte betreute Person und unter den gesetzlichen Voraussetzungen erfolgen.

Was muss vorliegen?

  • Die Tätigkeit wird im Einzelfall für eine konkrete Person übertragen.
  • Eine schriftliche Einwilligung der betreuten Person oder Vertretung liegt vor.
  • Die Anordnung erfolgt durch eine Ärztin, einen Arzt oder eine diplomierte Pflegeperson – abhängig von der Tätigkeit.
  • Die Betreuungskraft wird angeleitet und ihre Fähigkeiten werden überprüft.
  • Die Durchführung und wichtige Beobachtungen werden nachvollziehbar dokumentiert.

Beispiele möglicher delegierter Tätigkeiten

Je nach fachlicher Anordnung können dazu beispielsweise die Verabreichung bestimmter Medikamente, einfache Verbände, Blutzuckermessung oder bestimmte Injektionen gehören. Ob eine Tätigkeit im konkreten Fall delegiert werden darf, entscheidet die zuständige Fachperson.

Keine pauschale Erlaubnis

Eine Delegation gilt nicht allgemein für alle betreuten Personen. Sie ist an den konkreten Einzelfall, die Anordnung und das jeweilige Betreuungsverhältnis gebunden.